Jugendfeuerwehr Goldbeck
  Jugendflamme
 

Die Jugendflamme

Kein Wettbewerb sondern Form der Wissensvermittlung.

Zielsetzung

Wettbewerbe sind sowohl nach innen (für die Jugendlichen, Jugendgruppenleiter, Jugendfeuerwehrwarte, Eltern, Aktive) als auch nach außen (Eltern, Schule, "Mit-Jugendliche", Gemeinde- und Stadtverwaltung, andere Jugendverbände, Verbandsleitung, Presse, Öffentlichkeit) Kristallisationspunkte für Inhalt, Form, Wertesetzung und Gestaltung der Jugendarbeit der Feuerwehren. Im Stufen-Programm Jugendflamme, ursprünglich entwickelt von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, werden traditionelle Elemente der feuerwehrtechnischen Ausbildung ebenso aufgegriffen wie Inhalte und Methoden der allgemeinen Jugendarbeit und -bildung. Alters- und ausbildungsgemäß kann sich die Jugendfeuerwehrarbeit sowohl nach innen wie auch nach außen präsentieren, Inhalte können sichtbar und nachvollziehbar dargestellt werden. Durch die in Stufen aufgeteilte Struktur bietet das Programm Jugendflamme die Möglichkeit, die Dauer der Jugendfeuerwehrzugehörigkeit attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten. Es begleitet Jugendliche in überschaubaren Abschnitten während ihrer Zeit in der Jugendfeuerwehr. Für die Verantwortlichen bietet das Programm eine Hilfestellung, neben den lokal geprägten Aktivitäten ihren Jugendlichen ein aufeinander aufbauendes Angebot für die gesamte Jugendfeuerwehrzugehörigkeit vorlegen und mit ihnen durchführen zu können. Dabei sind in die programmatischen Überlegungen genügend Freiräume eingeplant, welche auf persönliche und auch regionale Besonderheiten Rücksicht nehmen, d.h. das Programm soll eine Anregung und gegebenenfalls Anleitung sein. Durch die Einrichtung der Rückmeldungen und der dauernden Überprüfung und Fortschreibung will das Programm Mut zu Kreativität machen, das Aufgreifen von Veränderungs- und Verbesserungsvorschlägen ist gewünscht und gewollt.

Beschreibung

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert. Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Die Bundesländer können das Abzeichen mit dem Namen des Bundeslandes versehen.

Dieses Programm bietet eine Möglichkeit, Jugendlichen ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert zu gestalten.
Es ist somit zugleich Leitfaden für die Jugendfeuerwehrangehörigen und Hilfestellung für die Verantwortlichen. In mehreren auf das jeweilige Alter und den Muster Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden Jugendliche gemäß des Bildungsprogramms der Deutschen Jugendfeuerwehr an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt.
Die Leistungsspange der DJF ist Teil dieses Programms.
Die Beispiele für die Durchführung der einzelnen Stufen können kontinuierlich durch geeignete Veröffentlichungen durch den Arbeitskreis Jugendflamme der DJF ergänzt werden.

Durchführung

 

  1. Die Grundsätze der Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr in der Fassung vom 01.09.2001 sind die Basis zur Durchführung des Ausbildungsprogramms.
  2. Die Jugendflamme ist kein Wettbewerb, sondern bietet als Arbeitshilfe den Jugend-feuerwehrwarten eine zusätzliche Möglichkeit feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen zu vermitteln.
  3. Als Anlage zu den Grundsätzen werden den Jugendfeuerwehren Beispiel-Aufgaben zur Durchführung der jeweiligen Ausbildungsstufe aufgezeigt. Die Aufgaben bieten den Betreuern eine Basis für eigene Ideen und Lernerfolgskontrollen. Sie sind keine Pflicht, sondern ein Denkanstoß.
  4. Die Abnahme der Jugendflamme wird wie folgt durchgeführt:
    • Stufe I durch den Jugendfeuerwehrwart
    • Stufe II durch den Fachbereichsleiter Wettbewerbe auf Kreis- bzw. Stadtebene oder den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
    • Stufe III durch den Abnahmeberechtigten der DJF auf Landesebene
  5. Zu den Grundsätzen der Jugendflamme gehören Bestätigungsstempel und Abzeichen in den jeweiligen Stufen.
  6. Eine Bestätigung der Jugendflamme erfolgt bei:
    • Stufe I durch den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
    • Stufe II durch den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
    • Stufe III durch den Abnahmeberechtigten der DJF der LJF BB
    Die notwendigen Stempel werden durch die Landesjugendfeuerwehr Brandenburg beschafft.
  7. Der Nachweis wird unter Teilnahme-Bescheinigungen im Feld Art im DJF-Mitglieds- ausweis dokumentiert.
Stufe I

Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart.

Folgende Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen:

  • Zusammensetzung des Notrufes: Wer? Wo? Was? Wie? Wie viel? Ruf 112
    Durchführung als praktisches Beispiel.
  • Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen.
  • Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben.
  • Aufgabenauswahl aus:
    • sportlichem
    • kulturellem, musikalischem, kreativem,
    • sozialem oder
    • ökologischem Bereich.
Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Kreisjugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe I.

Stufe II

Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Die Abnahme erfolgt auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe des Landkreises.

Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:

Feuerwehrwissen:
Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde.

Technik in der Jugendfeuerwehr:
Lösung von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik.

Sport & Spiel:
In diesem Bereich soll sowohl der sportliche als auch der spielerische Charakter zum Tragen kommen.
Dieses kann sowohl mit einer gemeinsamen Veranstaltung als auch mit einzelnen Übungen erreicht werden.
Denkbar sind: Dorfrallye, Olympiade z.B. während eines Zeltlagers oder einer Kreisveranstaltung mit sportlich spielerischem Charakter.
Sportliche und spielerische Elemente stehen zur Auswahl. Davon muss je eine Disziplin ausgewählt werden.

Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Kreisjugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe II.

Stufe III

Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Die Abnahme erfolgt auf Landesebene durch den Abnahmeberechtigten der DJF.

Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:

Feuerwehrtechnik:
Der Bewerber oder die Mannschaft muss entsprechende Aufgaben aus dem Bereich Feuerwehrtechnik lösen.

Erste Hilfe:
Der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs muss von jedem Bewerber vorgelegt werden.
Der Bewerber oder die Mannschaft bekommt eine Situation gestellt, die dem Wissensstand des Erste Hilfe-Kurses entsprechen soll und gelöst werden muss.

Themenarbeit (Einzel- oder Mannschaftsleistung):
Der Nachweis muss öffentlichkeitswirksam präsentiert werden, zum Beispiel durch eine Bildwand (Gestaltung beliebig), Zeichnungen, Bilder, Zeitungsberichte oder eine geeignete Demonstration (z.B. kleines Theaterstück mit der JF-Gruppe).
Ein Wahlthema aus der Anlage 3 ist erforderlich.

Leistungsspange der DJF:
Der Nachweis über eine erfolgreiche Leistungsspangenabnahme der einzelnen Bewerber muss vorgelegt werden.

Die Erfüllung der Aufgaben führt zur dritten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr und Verleihung der Jugendflamme Stufe III.

 
   
 
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